10.02.2007
Neuauflage der Förderung für die Nutzung regenerativer Energien 2007

Die neuen Förderrichtlinien werden voraussichtlich demnächst durch eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft gesetzt.
Folgende unverbindliche Hinweise beziehen sich ausschließlich auf die Förderung durch die BAFA (www.bafa.de):
Eine erneute Antragstellung für im Jahr 2006 abgelehnte Vorhaben ist möglich.

Neues Antragverfahren für erstmals gestellte Anträge (sog. Basisförderung).

Wichtigste Neuerung: Für die Basisförderung sind Anträge auf Förderung erst nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.

Neue Fördersätze für die Basisförderung:
Solaranlagen für die Warmwasserbereitung bis 40 qm installierter Bruttokollektorfläche: 40 Euro/qm, mindestens jedoch 275 Euro.

Solaranlagen für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung bis 40 qm installierter Bruttokollektorfläche: 70 Euro/qm.

Automatisch beschickte Biomassekessel
- Pelletkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel Pellets-Scheitholz bis 100 kW Nennwärmeleistung: 24 Euro/kW, mindestens jedoch 1000 Euro

- Hackschnitzelkessel: pauschal 500 E
uro ja Anlage

- Scheitholzvergaserkessel von 15-30 kW Nennwärmeleistung: pauschal 750 Euro je Anlage

Diese Fördersätze begründen die aktuelle Markenentwicklung und die starke Nachfrage nach der Nutzung von regenerativen Energien.
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