Eine erneute Antragstellung für im Jahr 2006 abgelehnte Vorhaben ist möglich.
Neues Antragverfahren für erstmals gestellte Anträge (sog. Basisförderung).
Wichtigste Neuerung: Für die Basisförderung sind Anträge auf Förderung erst nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.
Neue Fördersätze für die Basisförderung:
Solaranlagen für die Warmwasserbereitung bis 40 qm installierter Bruttokollektorfläche: 40 Euro/qm, mindestens jedoch 275 Euro.
Solaranlagen für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung bis 40 qm installierter Bruttokollektorfläche: 70 Euro/qm.
Automatisch beschickte Biomassekessel
- Pelletkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel Pellets-Scheitholz bis 100 kW Nennwärmeleistung: 24 Euro/kW, mindestens jedoch 1000 Euro
- Hackschnitzelkessel: pauschal 500 Euro ja Anlage
- Scheitholzvergaserkessel von 15-30 kW Nennwärmeleistung: pauschal 750 Euro je Anlage
Diese Fördersätze begründen die aktuelle Markenentwicklung und die starke Nachfrage nach der Nutzung von regenerativen Energien. |
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